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Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.

informiert über

Sozialpolitische Agenda aus Sicht behinderter Frauen
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten

  1. Nachteilsausgleiche und Zugang zu allen sozialen Leistungen unabhängig von Erwerbstätigkeit

    Nachteilsausgleiche oder auch Leistungen zur Teilhabe im Sinne der Sozialgesetzbücher sind teilweise an die Herstellung oder Erhaltung der Erwerbstätigkeit gekoppelt. Da behinderte Frauen aus diversen Gründen häufig nicht erwerbstätig sind, haben sie erschwerten oder gar keinen Zugang zu bestimmten Leistungen. Dazu gehören z.B. die KfZ-Beihilfe bei der Anschaffung eines PKW und die Arbeitsassistenz nach § 33, Abs. 8 SGB IX.

    In der Lebensrealität von Frauen heißt dies, dass behinderte Frauen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, keinen direkten Anspruch auf KfZ-Beihilfe haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Dies gilt auch für Mütter mit Mobilitätseinschränkungen, die ihre Kinder zum Kindergarten, in die Schule und zu Freizeitveranstaltungen bringen müssen. Ebenfalls haben Mütter für die Verrichtung der Familienarbeiten keinen Anspruch auf Assistenz äquivalent zur Arbeitsassistenz.

    Hier sehen die Teilnehmerinnen der Weibernetz-Tagung dringenden Änderungsbedarf.

  2. Bedarfsdeckende persönliche Assistenz für jede Frau mit Behinderung, einkommens- und vermögensunabhängig

    Viele Frauen (und Männer) brauchen aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung oder Assistenz im Alltag. Um tatsächlich selbstbestimmt leben zu können, müssen Frauen wählen können, wer, wann, welche Assistenzleistungen übernimmt. Das geht am besten mit der persönlichen Assistenz, die nach den Anweisungen der Assistenznehmerin handelt. Gerade für Frauen, die auch in der Körperpflege Assistenz benötigen, ist Wahl der Assistenzperson von großer Bedeutung, um sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

    Gegenwärtig in Zeiten knapper kommunaler Kassen wird immer häufiger versucht, Assistenzstunden zu kürzen oder das Leben in der eigenen Wohnung mit Assistenz zu verhindern. Alternativ werden Einrichtungen mit betreuten Wohnen oder Heime angeboten, in denen die Selbstbestimmung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Dieser Trend ist ein Rückschritt in der Behinderten- und Sozialpolitik. Er muss daher gestoppt werden!

    Zudem sind die Assistenzleistungen nach wie vor einkommens- und vermögensabhängig. Hier sind Änderungen notwendig.

  3. Bedarfsgerechtes Persönliches Budget, einkommens- und vermögensunabhängig

    Seit 1. Juli 2004 kann ein behinderungsbedingter Hilfe- oder Assistenzbedarf als so genanntes persönliches Budget an die Menschen mit Behinderung ausgegeben werden. Allerdings sehen die Kostenträger vor, nur die Leistungen als Geldbetrag zu genehmigen, die vor dem Budget auch schon bewilligungsfähig waren.

    Behinderten Frauen ist wichtig, dass das Budget bedarfsdeckend ist und ihnen Möglichkeiten eröffnet, notwendige Unterstützung in der Familienarbeit etc. zu bekommen. Diese auch gesellschaftlich wichtige Arbeit wird immer noch in erster Linie von Frauen geleistet. Sie brauchen je nach Behinderung unterschiedliche Unterstützung analog zur Arbeitsplatzassistenz.

  4. Prävention von Sexismus, Rassismus, Gewalt und Diskriminierung als Verpflichtung des Staates

    Frauen sind im besonderen Maße von Sexismus und (sexualisierter) Gewalt betroffen. Darüber hinaus werden sie aufgrund ihres Behindert- und ihres Frauseins diskriminiert. Die Teilnehmerinnen der Weibernetz-Tagung heben die Verpflichtung des Staates zur Prävention hervor. Dazu gehört z.B. die Finanzierung von Aufklärungsmaterialien, Projekten und Kampagnen, welche auf die Situation von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen eingehen.

  5. Barrierefreie Gesundheitsversorgung für behinderte Frauen

    Während Frauen generell aufgefordert werden, regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen, bleibt Frauen mit Behinderung der Zugang zu GynäkologInnen und anderen ÄrztInnen ihrer Wahl häufig verwehrt. Dies gilt nicht nur für mobilitätsbeeinträchtigte Frauen, die aufgrund von Stufen oder einem starren Gynäkologenstuhl nicht in der Praxis untersucht werden können. Auch Frauen mit Lernschwierigkeiten haben aufgrund fehlender Kenntnisse der ÄrztInnen und ggf eines höheren Zeitbedarfs der Untersuchung keine freie Arztwahl. Hier muss dringend in Form von Schaffung barrierefreier Praxen und Schulung von ÄrztInnen Abhilfe geschaffen werden.

  6. Barrierefreie Freizeiteinrichtungen und barrierefreie Frauenangebote (in Schwimmbädern etc)

    Die Teilnehmerinnen der Weibernetz-Tagung haben erneut festgestellt, wie stärkend gemeinsame Aktivitäten von Frauen sind, wenn Freizeitangebote durchgängig barrierefrei sind. Wenn es keiner Vororganisation bedarf, ob das Schwimmbad oder die Sporthalle um die Ecke barrierefrei zugänglich sind. So wären Freizeitangebote speziell für Frauen äußerst sinnvoll und gesundheitlich vorbeugend, indem sie das Körpergefühl und die Körpererfahrung verbessern und ermöglichen. Zudem stärken sie den Zusammenhalt unter Frauen und damit ihre Selbsthilfeaktivitäten.

  7. Kein Leben in Einrichtungen gegen den Willen Einzelner

    In Deutschland leben noch sehr viele Frauen und Männer mit Behinderungen in Einrichtungen. Aufgrund der fehlenden ambulanten Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten haben nicht alle frei entschieden, dort zu leben. Mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen haben bereits Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt. Daher ist es besonders wichtig, ausreichend und flächendeckend Wohn- Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb von Einrichtungen zu schaffen, um Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Wir vom Weibernetz e.V. unterstützen aus diesem Grund die Kampagne » Marsch aus den Institutionen « vom Forum für selbstbestimmte Assistenz - ForseA e.V.

  8. Behinderte Menschen müssen ihre Rechte kennen. Die Rechte müssen in leichter Sprache, in Braille etc vorhanden sein.

    Weder Gesetzestexte, noch Verträge, Hausordnungen etc. sind für alle Menschen gleichermaßen zugänglich. Viele Menschen mit Behinderungen kennen daher ihre Rechte nicht. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

  9. Finanzierung der Fortbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen und Bewohnerinnen in Einrichtungen zur Unterstützung der Selbstbestimmung behinderter Frauen durch behinderte Frauen

    Neben dem Problem der sexualisierten Gewalt (s. 7.) sind behinderte Frauen, die in Einrichtungen leben, häufig nicht sexuell aufgeklärt. Um Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken, ist es notwendig, dass sowohl die MitarbeiterInnen als auch die Bewohnerinnen durch behinderte Expertinnen geschult werden.

  10. Einsetzen von Behindertenbeauftragten in ländlichen Regionen

    Neben kommunalen Frauenbeauftragten sind auch Behindertenbeauftragte AnsprechpartnerInnen für die Belange behinderter Frauen. Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es jedoch häufig keine Beauftragten für die Belange behinderter Menschen. Gerade in ländlichen Regionen verfügen Frauen mit Behinderung noch seltener über einen Erwerbsarbeitsplatz und leben aufgrund nicht barrierefreien oder gar nicht vorhandenen ÖPNV isoliert. Die Teilnehmerinnen der Weibernetz-Tagung fordern daher die flächendeckende Schaffung kommunaler Behindertenbeauftragter als direkte AnsprechpartnerInnen, die laut ihrer Aufgabenstellung die besonderen Belange behinderter Frauen berücksichtigen müssen.

  11. Einlösung der sozialen Verantwortung der Wirtschaft

    Die Teilnehmerinnen der Weibernetz-Tagung sind davon überzeugt, dass große Konzerne und Wirtschaftsunternehmen nicht ausreichend ihren Möglichkeiten entsprechend soziale Aspekte in der Gesellschaft unterstützen. Sie müssen verstärkt an ihre soziale Verantwortung erinnert werden.

Rheinsberg, 2. Oktober 2004, Jahrestagung von Weibernetz e.V.



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