Aus der Presseerklärung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Hermann Haack vom 12. März 2005
Zur heutigen Vorstellung und Unterzeichnung der Zielvereinbarung „Standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie" erklärt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack:
„Ich begrüße es sehr, dass die Verhandlungen zwischen den beteiligten Verbänden der Behindertenselbsthilfe und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sowie dem Hotelverband Deutschland e.V (IHA) zum Abschluss einer Zielvereinbarung über Standards und Bewertungsmöglichkeiten im Bereich von Hotels und Gaststätten geführt haben. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich dabei um die erste Zielvereinbarung nach dem seit 2002 geltenden Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) handelt. Der DEHOGA, der IHA und die Verbände behinderter Menschen beweisen in einem der Schlüsselsektoren für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen, dass das Gleichstellungsgesetz wirkt.
Der barrierefreie Tourismus für Alle ist mir persönlich ein großes Anliegen, dem ich mich bereits seit geraumer Zeit intensiv widme. So geben auch zwei von mir initiierte Gesprächsrunden mit Vertretern der Behindertenverbände und der Tourismuswirtschaft in Deutschland, darunter Reiseunternehmen, Fluggesellschaften und Flughäfen Impulse für weitere Zielvereinbarungen.
Mit der heute unterzeichneten Zielvereinbarung haben sich die Vertragspartner auf verlässliche Standards und somit auf eine Katalogisierung der barrierefreien Angebote im Gastgewerbe verständigt und damit eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung des barrierefreien Tourismus für Alle in Deutschland geschaffen. In Zukunft werden fünf verschiedene Piktogramme für die Kategorien
Barrierefrei für Gäste, die zeitweise auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind,
Barrierefrei für Gäste, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind,
Barrierefrei für Gäste, die sehbehindert oder blind sind,
Barrierefrei für Gäste, die schwerhörig oder gehörlos sind,
Barrierefrei für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen
über die Nutzungsmöglichkeiten durch behinderte Menschen informieren und die Reiseplanung erheblich vereinfachen. Zur Überprüfung der Standards durch die beteiligten Betriebe wurden Checklisten erarbeitet, mit denen jeder selbst feststellen kann, ob er die Standards einer oder mehrerer Kategorien erfüllt.
Quelle: www.behindertenbeauftragter.de/presseerklaerungen
Alle relevanten Unterlagen wie Info-Flyer, Checklisten und Mindeststandards sind im Internet unter www.dehoga-berlin.de und www.hotellerie.de abzurufen.
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